office@anwaltskanzlei.ro +40 747 409 171

HILFREICHES

Relokation deutscher Arbeitnehmer nach Rumänien: Rechtliche Anforderungen & Verträge (Leitfaden 2025)

Mit der Expansion deutscher, österreichischer und schweizerischer Unternehmen nach Rumänien gewinnt die Entsendung qualifizierter Arbeitnehmerzunehmend an Bedeutung. Rumänien bietet ein günstiges rechtliches Umfeld, dennoch müssen Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen, steuerlichen und administrativen Pflichten sorgfältig beachten.

Dieser Leitfaden erläutert die wesentlichen Aspekte der Relokation von Arbeitnehmern nach Rumänien im Jahr 2025 – sei es durch lokale Arbeitsverträge, Entsendungen oder kombinierte Modelle.

1. Wahl des geeigneten rechtlichen Mechanismus

Für die Verlagerung von Arbeitnehmern nach Rumänien bestehen mehrere Optionen:

  • Lokaler Arbeitsvertrag nach rumänischem Recht
    Abschluss eines Standardvertrages nach dem rumänischen Arbeitsgesetzbuch (Codul Muncii)
  • Entsendung (détachement / secondment)
    Arbeitnehmer bleibt im Ursprungsland angestellt, arbeitet jedoch vorübergehend in Rumänien
  • Doppel- bzw. Split-Verträge
    In komplexen Mobilitätsstrukturen, jedoch mit Risiko der Doppelbesteuerung und erhöhtem Compliance-Aufwand

In der Praxis wird die Entsendung für Einsätze bis 24 Monate am häufigsten genutzt.

2. Anforderungen an Arbeits- und Entsendeverträge

Unabhängig vom Modell müssen Verträge u. a. folgende Punkte enthalten:

  • Arbeitsort (Rumänien)
  • Dauer der Entsendung (befristet oder unbefristet)
  • Vergütungsdetails in RON oder EUR
  • Arbeitszeitregelung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsschutz- und Sicherheitsverpflichtungen
  • Hinweis auf das anwendbare Recht (rumänisch oder Heimatrecht)

3. Einwanderungsrecht für EU-Bürger

Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige benötigen für die Arbeit in Rumänien weder Visum noch Arbeitserlaubnis.

Bei Entsendungen über 3 Monate sind jedoch erforderlich:

  • Registrierung als EU-Aufenthaltsberechtigter bei der rumänischen Einwanderungsbehörde
  • Erhalt einer Anmeldebescheinigung (Certificat de Înregistrare)
  • Steuerliche Anmeldung bei der ANAF und Vergabe einer rumänischen Steuer-Identifikationsnummer

4. Sozialversicherung & Steueransässigkeit

Geregelt durch EU-Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

  • Mit A1-Bescheinigung bleiben die Beiträge im Heimatland
  • Ohne A1-Bescheinigung: Beitragspflicht in Rumänien

Steuerliche Ansässigkeit kann nach 183 Tagen Aufenthalt nach Rumänien wechseln → Registrierung und Erklärung des Welteinkommens erforderlich.

5. Arbeitgeberpflichten in Rumänien

  • Meldung der Entsendung an die rumänische Arbeitsinspektion (Inspectoratul Teritorial de Muncă)
  • Einhaltung der rumänischen Mindestlöhne und Arbeitsstandards
  • Gewährleistung von Kranken- und Unfallversicherung
  • Bestellung eines lokalen Ansprechpartners für Behörden

6. Häufige Fehler, die zu vermeiden sind

  • Fehlender oder unvollständiger Entsendevertrag
  • Kein A1-Nachweis → Risiko doppelter Sozialversicherungsbeiträge
  • Versäumnis der Wohnsitzanmeldung bei Aufenthalten über 3 Monate
  • Nutzung allgemeiner Vertragsmuster ohne Anpassung an das rumänische Recht
  • Missachtung lokaler Steuer- und Prüfungsanforderungen

Unser Beratungsangebot

Die Kanzlei Epure & Lohmann SCA unterstützt Unternehmen aus der DACH-Region bei:

  • Erstellung und Prüfung von Entsende- und Arbeitsverträgen nach rumänischem Recht
  • Steuer- und arbeitsrechtlicher Compliance für Expatriates
  • Unterstützung bei Aufenthalts- und Steuerregistrierungen
  • Koordination mit Rechts- und HR-Abteilungen im Herkunftsland

Scroll to Top