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HILFREICHES

Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien: Wann ist sie für ausländische Unternehmen verpflichtend?

Einleitung
Sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die ihre Tätigkeiten in Rumänien ausweiten – sei es durch digitale Dienstleistungen, Lieferungen oder grenzüberschreitende Projekte – können verpflichtet sein, sich für Umsatzsteuerzwecke in Rumänien zu registrieren, selbst ohne eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft.

Dieser Leitfaden erläutert, wann und wie ausländische Unternehmen im Jahr 2025 zur Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien verpflichtet sind.

1. Wann ist die Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien verpflichtend?

Ein ausländisches Unternehmen muss sich in Rumänien für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn es:

a) Waren in Rumänien verkauft

  • Lieferung von Waren an rumänische Kunden ohne feste Einrichtung in Rumänien
  • Selbst innergemeinschaftliche Fernverkäufe über 10.000 EUR/Jahr können lokale Pflichten auslösen (sofern das OSS-Verfahren nicht genutzt wird)

b) Dienstleistungen mit Leistungsort in Rumänien erbringt

  • Beispiele: Montage, Bauleistungen, Veranstaltungsorganisation, Transportleistungen innerhalb Rumäniens

c) Waren aus Drittländern nach Rumänien einführt

  • Auch dann, wenn die Waren direkt an rumänische Endkunden geliefert werden

d) Warenlager in Rumänien hält

  • Nutzung eines Lagers oder eines lokalen Logistikdienstleisters (z. B. über Amazon oder eine E-Commerce-Plattform)

e) Empfänger von Reverse-Charge-Leistungen ist

  • In bestimmten Fällen mit Selbstversteuerungspflicht (Selbstfakturierung)

2. Arten der Umsatzsteuerregistrierung

  • Direkte Umsatzsteuerregistrierung (Steuercode beginnend mit „RO“): für Unternehmen ohne Präsenz in Rumänien
  • Registrierung über einen steuerlichen Vertreter in Rumänien: zwingend für Nicht-EU-Unternehmen

Schwellenwerte:

  • Keine Umsatzgrenze: Sobald eine steuerpflichtige Tätigkeit in Rumänien ausgeführt wird, ist die Registrierung ab der ersten Transaktion erforderlich.

3. Was gilt für das OSS-Verfahren (One-Stop Shop)?

  • Das OSS kann für B2C-Dienstleistungen im Bereich digitaler Leistungen und Fernverkäufegenutzt werden.
  • Es deckt jedoch keine B2B-Geschäfte, Installationsleistungen, Lagerhaltung oder Importe ab.

Unternehmen, die mehr als reine B2C-Online-Verkäufe durchführen, benötigen in der Regel eine lokale Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien.

4. Verfahren zur Registrierung?

  • Antragstellung bei der ANAF (rumänische Steuerbehörde)
  • Vorlage von Unternehmensunterlagen (z. B. Handelsregisterauszug, Vollmacht)
  • Bestellung eines steuerlichen Vertreters für Nicht-EU-Unternehmen
  • Bearbeitungszeit: ca. 2–4 Wochen

Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine rumänische USt-IdNr. (RO-Nummer) und ist verpflichtet, monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen einzureichen.

5. Sanktionen bei verspäteter oder unterlassener Registrierung

  • Geldbußen, Zinsen und rückwirkende Umsatzsteuerpflichten
  • Nicht deklarierte Umsätze können geschätzt und nacherhoben werden
  • Gefahr von Import-/Exportblockaden

Unser Angebot

Die Kanzlei Epure & Lohmann SCA unterstützt ausländische Unternehmen bei:

  • Umsatzsteuerregistrierung in Rumänien
  • Strukturierung von Dienstleistungs- und Kaufverträgen
  • Steuerlicher Vertretung und laufender Compliance
  • Vermeidung von Betriebsstättenrisiken und steuerlichen Streitigkeiten

Kontaktieren Sie uns, um die Umsatzsteuerexponierung Ihres Unternehmens in Rumänien rechtzeitig zu prüfen – bevor es die ANAF tut.


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