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Scheidung in Rumänien – Leitfaden für ausländische Staatsbürger, die mit rumänischen Partnern verheiratet sind

Wenn Sie als deutscher, österreichischer oder schweizerischer Staatsbürger mit einer rumänischen Person verheiratet sind und die Ehe vor dem Aus steht, sollten Sie wissen, wie das Scheidungsverfahren in Rumänien funktioniert, welche Rechte Sie haben und welches Recht anwendbar ist.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen klaren Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte einer Scheidung in Rumänien im Jahr 2025.

1. Zuständigkeit: Kann ich mich in Rumänien scheiden lassen?

Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts wird gemäß der Verordnung (EU) 2019/1111 (Brüssel II) in folgender Reihenfolge bestimmt: in dem Mitgliedstaat, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten befindet, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, sofern einer von ihnen dort noch lebt, der gewöhnliche Aufenthalt des Antragsgegners usw. Sind die Voraussetzungen in Bezug auf den gewöhnlichen Aufenthalt nicht erfüllt, ist die Scheidung in dem Mitgliedstaat einzureichen, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten besitzen.

Ja – eine Scheidung in Rumänien ist möglich, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

• Einer der Ehepartner hat Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien
• Die Ehe wurde in Rumänien geschlossen
• Beide Ehepartner stimmen der Scheidung in Rumänien zu

Rumänische Gerichte sind zuständig, selbst wenn einer der Ehepartner Ausländer ist, sofern ein relevanter Bezug zu Rumänien besteht.

2. Scheidungsarten in Rumänien

Es gibt drei Hauptformen der Scheidung:

a) Einvernehmliche Scheidung

• Kann beim Notar, bei der Gemeinde oder vor Gericht erfolgen
• Schnell und kostengünstig
• Beide Ehepartner müssen sich über alle Punkte einig sein (Sorgerecht, Name, Vermögen etc.)

b) Streitige Scheidung (gerichtlich)

• Wird eingeleitet, wenn ein Ehepartner nicht zustimmt
• Es muss ein Verschuldensgrund nachgewiesen werden (z.B. Untreue, Gewalt, Verlassen)
• Das Gericht entscheidet über Scheidung, elterliche Sorge, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensaufteilung

c) Scheidung wegen Getrenntleben

• Wenn die Ehepartner mindestens 2 Jahre getrennt leben, kann die Scheidung beantragt werden
• Kein Nachweis von Verschulden notwendig

3. Kinder: Sorgerecht und elterliche Verantwortung

Bei gemeinsamen Kindern entscheidet das Gericht über:

Elterliche Sorge (meist gemeinsam, außer bei Extremfällen)
Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo das Kind lebt)
Umgangsrecht für den anderen Elternteil
Kindesunterhalt (als Prozentsatz vom Nettoeinkommen)

Eine Kindesmitnahme ins Ausland ohne Zustimmung kann als Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen gewertet werden.

4. Vermögensaufteilung

Maßgeblich ist das bei Eheschließung gewählte Güterrecht:

Standard: Gütergemeinschaft – während der Ehe erworbene Güter werden 50/50 aufgeteilt
• Falls ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gelten die dort vereinbarten Regeln

Die Vermögensaufteilung kann im Scheidungsverfahren oder separat erfolgen.

5. Anwendbares Recht: Rumänisch oder ausländisch?

Gemäß der EU-Verordnung 1259/2010 (Rom III) können die Ehegatten einvernehmlich das auf ihre Scheidung anzuwendende Recht aus den folgenden Rechtsordnungen wählen:

a. das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
b. das Recht des Staates, in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen dort zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung noch wohnt
c. das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung besitzt
d. das Recht des angerufenen Gerichts (lex fori)

Selbst wenn rumänisches Recht für die Scheidung gilt, kann ausländisches Recht für das Güterrecht oder Sorgerecht relevant sein.

6. Anerkennung der rumänischen Scheidung im Ausland

• In den meisten EU-Ländern erfolgt die automatische Anerkennung (nach EU-Verordnung 2201/2003 – Brüssel II bis)
• In der Schweiz oder außerhalb der EU kann eine formale Anerkennung (Exequatur) erforderlich sein

7. Notwendige Dokumente

• Reisepass / Personalausweis beider Ehepartner
• Rumänische Heiratsurkunde
• Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
• Nachweise über Wohnsitz
• Weitere Dokumente (Grundbucheinträge, Einkommensnachweise etc.)

Wir unterstützen Sie

Bei Epure & Lohmann SCA beraten wir ausländische Mandanten bei:

• Scheidungen vor rumänischen Gerichten oder beim Notar
• Fragen zum Sorgerecht und Auslandsumzug mit Kind
• Anerkennung rumänischer Scheidungen im Ausland
• Unterhaltsverhandlungen und Vermögensaufteilung

Sie möchten sich in Rumänien scheiden lassen und benötigen rechtliche Unterstützung?


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